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Dr. Imke Buß/ Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Erfolgreicher Transfer im Bereich Studium und Lehre
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Erfolgsfaktoren Transfer, Maßnahmen Studieneingangsphase, Transferförderung

Erfolgreicher Transfer im Bereich Studium und Lehre

Erkenntnisse und Empfehlungen aus der 1. Transferförderung von Good-Practice in Studium und Lehre 2022/2023. 

Achtung: diese Zusammenstellung ist noch nicht publikationsreif, sondern muss noch weiterbearbeitet werden vor der Veröffentlichung. Dies ist aber geplant, wenn der Inhalt des Textes für eine Veröffentlichung aus Sicht des Redaktionsteams interessant ist. Der Upload funktioniert bei mir nicht, deshalb der Text erst einmal hier in der Übersicht. 

  1. Rahmenbedingungen

Was wird transferiert? / Transfergegenstand

Das Wissenschaftsministerium förderte 2022/2023 den Transfer von Good-Practice Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Studierende in der Studieneingangsphase sowie von hochschuldidaktischen Maßnahmen, insbesondere zwischen den verstetigten Projekten der Förderlinie 1 und 2 des Fonds Erfolgreich Studieren in Baden-Württemberg. Maßnahmen, welche sich im Rahmen von Evaluationen oder Monitoring als besonders erfolgreich erwiesen, konnten durch eine andere Hochschule adaptiert werden. Dabei wurden beide Hochschulen gefördert, die transfergebende und transfernehmende Hochschule. Der Transfer beinhaltete:

  • Aufbereitung der Konzepte/ Materialien durch die Transfergeberin,
  • Wissenstransfer zwischen beiden Hochschulen, auch bezüglich Gelingens-Faktoren der Maßnahme, der spezifischen Rahmenbedingungen und Wirkmechanismen,
  • Adaption der Maßnahme durch die Transfernehmerin unter Beachtung der Rahmenbedingungen und Organisationskultur,
  • erste Erprobung der adaptierten Maßnahme.

Antragsberechtigt waren staatliche Hochschulen aus Baden-Württemberg, wobei ein gemeinsamer Verbundantrag von transfergebender und transfernehmender Hochschule notwendig war. Das Wissenschaftsministerium stellte Mittel im Umfang von bis zu 29.000 € pro Transferpartnerschaft zur Verfügung. Hiervon sollte der größere Teil an die Transfernehmerin entfallen, um den Adaptionsaufwand bewältigen zu können. Bei Verbünden mit mehr als einer Transfernehmerin konnte  der Betrag um bis zu 20.000 € je zusätzlicher Hochschule erhöht werden. Die Förderdauer betrug mindestens vier, maximal 12 Monate. Förderfähig waren Personal- und Sachkosten.

Das Wissenschaftsministerium fragte 2021 die Hochschulen danach, welche Maßnahmen sie in der Studieneingangsphase durchführte und in der Pandemie angepasst hat. Die ausführliche Excel-Liste wurde allen Hochschulen zur Inspiration und Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung hat das Ministerium in der Publikation „Guter Studienstart trotz Pandemie“ veröffentlicht.

2.Wie profitieren Transfernehmer und Transfergeber von der Zusammenarbeit?

Die Erfahrungen der Transferprojekte zeigen, dass sowohl die transfernehmende Hochschule als auch die transfergebende Hochschule von der Zusammenarbeit profitieren. Nachfolgend werden die Gründe für und die Auswirkungen von der Zusammenarbeit dargestellt.

Die Gründe für die transfernehmende Hochschule, an einem Transferprojekt teilzunehmen, sind vielfältig. Hauptgrund bei den beteiligten Hochschulen waren, das „Rad nicht neu erfinden zu wollen“, Lücken im Angebotsportfolio oder fehlende Ressourcen auszugleichen. Die Hochschulen versprachen sich von der Zusammenarbeit, ihre Angebote schnell und fundiert weiterentwickeln zu können, Expertise und Ressourcen zu nutzen und sich vernetzen zu können. Bei gemeinsam angebotenen „Services“ kann zudem schneller eine ausreichende Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern erreicht werden („schneller eine kritische Masse erreichen“).

Die transfergebenden Hochschulen versprachen sich Netzwerkstärkungen, eine hohe Sichtbarkeit für die eigenen Ideen und Maßnahmen und neue Impulse. Durch die Identifikation von Maßnahmen als übertragbare Good-Practices erfährt die transfergebende Hochschule Anerkennung und Wertschätzung.

Transfergebende und transfernehmende Hochschulen waren sich einig darin, dass die Zusammenarbeit über die konkreten Projekte hinaus zahlreiche Auswirkungen hat. Es wird eine nachhaltige, themenbezogene Vernetzung erreicht, die über Einzelpersonen hinausgeht. In einigen Fällen „strahlt das Projekt aus“ und stößt weitere Veränderungen an.

Vielfach ergaben sich aus dem eigentlich einseitig geplanten Transfer Rückkopplungen. So nutzte die transfergebende Hochschule das von der transfernehmenden Hochschule weiterentwickelte Material oder Konzept, um wiederum zu lernen und die Angebote weiterzuentwickeln. Die transfergebende Hochschule arbeitete für die transfernehmende Hochschule ihre Maßnahmen systematisch auf und hinterfragte dabei ihre eigenen Routinen und Entscheidungen, was als sehr hilfreich empfunden wurde.

Insgesamt profitieren sowohl transfernehmende, als auch transfergebende Hochschule von der Zusammenarbeit.

3. Was sind Erfolgsfaktoren für gelungenen Transfer?

Voraussetzung für einen erfolgreichen Transfer sind erprobte, gut evaluierte und auf andere Kontexte übertragbare Maßnahmen. In der Anbahnung des Transfers ist es dabei wichtig, zunächst einen möglichst systematischen Überblick über Angebote im eigenen Arbeitsbereich zu erhalten. Die Maßnahmen der anderen Hochschulen müssen dabei greifbar werden und konkret beschrieben sein. Der systematische Austausch von Good-Practice – sei es durch bestehende Arbeitsgruppen oder Netzwerke, Tagungen oder schriftliche Übersichten – ist dabei Voraussetzung für das Auffinden des richtigen Transfergegenstands.

In der Anbahnungsphase sind der persönliche Kontakt zwischen den beiden Hochschulen und eine Offenheit seitens des Transfergebers wichtig. Bereits zu Beginn sollten alle relevanten Personen „mit ins Boot geholt werden“ und die Verantwortungen klar definiert werden. Bei der Planung der Aufwände ist zu beachten, dass ausreichend Ressourcen für beide Seiten eingeplant werden. Das Ziel und die Transfergegenstände sollten klar formuliert werden, um Enttäuschungen zu verhindern.

An der transfergebenden Hochschule sollte eine Offenheit dafür bestehen, Materialien und Erfahrungen aktiv zu teilen („keine Besitzstandswahrung“). In der Zusammenarbeit sind Transparenz und Kooperationsbereitschaft auf Augenhöhe von hoher Relevanz. An der transfernehmenden Hochschule ist ein großes Interesse an der Befassung mit anderen Herangehensweisen und Konzepten notwendig, da zunächst ein hohes Verständnis für den Transfergegenstand und die Rahmenbedingungen an der transfergebenden Hochschule erworben werden muss. Die Kenntnis der eigenen Rahmenbedingungen und das Herausarbeiten der Adaptionsnotwendigkeiten sind der wichtige Erfolgsfaktor für erfolgreichen Transfer. Mehrere Transferprojekte reflektierten, dass die häufig konstatierten Unterschiede zwischen Hochschularten und Fächern dabei nicht so groß ausfielen, wie gedacht („Ist denn wirklich alles so anders?“).

Während der Durchführung des Transfers ist nach Erfahrung vieler Transferprojekte wichtig, den vorher gesteckten Zeitplan zu beachten und gleichzeitig agil zu bleiben. Denn i.d.R. wird der Transfer neben der Haupttätigkeit an der Hochschule durchgeführt, so dass alle Beteiligten stark eingebunden sind. Anpassungen werden so notwendig, gleichzeitig spornen regelmäßige Projekttreffen zu ständiger Weiterarbeit am Transfergegenstand an. Stehen kritische Richtungsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Transfer an, sollten die Projektzuständigen sich die relevanten „Agents“ an der Hochschule mit ins Boot holen (z. B. Hochschulleitung, Dezernatsleitung, Rechenzentrum etc.). Es muss frühzeitig geplant werden, wie die transferierte Maßnahme in den Regelbetrieb übergeht.

Schließlich sollte den Hochschulen bewusst sein, dass der Projekterfolg und Ziele von Transfergeber und Transfernehmer nicht deckungsgleich sind. Daher ist es besonders wichtig, über die Zusammenarbeit und Motive offen zu sprechen.

4. Erfolgreiche Gestaltung von Transferförderungen

In der Transferförderung gab es zwei Fördergegenstände, die bewusst in Ausschreibungen berücksichtigt werden könnten. Dies sind:

  1. Maßnahmen (Module, Services, Software), die von einer Hochschule auf eine oder mehrere andere Hochschulen übertragen werden,
  2. Erfahrungen und Konzepte, deren Umsetzung in einem Organisationsentwicklungsprozess geprüft wird und die ggf. im Anschluss daran in die Umsetzung gehen.

Im Falle von recht unkonkreten Erfahrungen und Konzepten (z.B. Konzeption der Studieneingangsphase an einer Hochschule, Gestaltung der Curriculum Entwicklung) ist das Ergebnis des Transfers nicht klar festgelegt; es handelt sich i.d.R. um eine Analyse und eine Umsetzungsempfehlung. Dabei sollte bei beiden Transfergegenständen ein Scheitern grundsätzlich durch den Fördergeber akzeptiert werden; dies ist möglichst frühzeitig gegenüber dem Fördergeber anzuzeigen.

Die Förderung sollte so flexibel sein, dass je nach Fördergegenstand unterschiedliche Laufzeiten sowie Aufgaben- und Mittelverteilungen möglich sind. Kurze Laufzeiten von (flexibel) bis zu einem Jahr haben sich grundsätzlich bewährt, wobei hierbei nicht immer ausreichend Zeit für die Erprobung der transferierten Maßnahme bleibt. Transfergeber und Transfernehmer sollten beide eine finanzielle Förderung erhalten, die i.d.R. von der federführenden Hochschule verwaltet wird. Die finanzielle Förderung im Umfang von ca. 30.000 Euro (bei mehr als zwei Hochschulen Erhöhung um weitere 20.000 Euro) erscheint für den Fördergegenstand konkreter, kleinerer Maßnahmen passend und sollte je nach Transfergegenstand eines Förderprogramms ggf. angepasst werden.